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   BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 27/07 B   

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BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 27/07 B (https://dejure.org/2009,43083)
BSG, Entscheidung vom 28.01.2009 - B 6 KA 27/07 B (https://dejure.org/2009,43083)
BSG, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - B 6 KA 27/07 B (https://dejure.org/2009,43083)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 27/07 B
    Zwar sind auch die Gerichte an den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und an das aus ihm abgeleitete Willkürverbot gebunden (BVerfGE 42, 64, 72).

    Dies betrifft sowohl die Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts als auch die Handhabung des Verfahrensrechts durch die Gerichte (BVerfGE 42, 64, 73; 80, 48, 51).

  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 302/05

    Staatshaftung bei verzögerter Antragsbearbeitung

    Auszug aus BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 27/07 B
    Auch das vom Kläger angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.1.2007 (BGHZ 170, 260) ist auf gesonderte Klage einer Sparkasse auf Schadensersatz gemäß § 839 BGB gegen das Land als Träger eines Grundbuchamtes ergangen, also außerhalb des grundbuchrechtlichen Eintragungsverfahrens (vgl § 71 Grundbuchordnung).

    Dass ein solches Vorgehen erforderlich ist, wenn später mit Aussicht auf Erfolg Schadensersatz geltend gemacht werden soll, ergibt sich aus § 839 Abs. 3 BGB (vgl hierzu auch BGHZ 170, 260 RdNr 9).

  • BSG, 02.10.2008 - B 9 VH 1/07 R

    Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 27/07 B
    Zudem hat der Kläger nicht dargelegt, dass er in der Berufungsinstanz überhaupt einen Antrag auf Feststellung einer Verletzung seiner Rechte aus Art. 6 Abs. 1 EMRK zur gerichtlichen Entscheidung gestellt hat; die eingereichten Schriftsätze sowie die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vor dem LSG weisen einen solchen Antrag nicht aus (zu einem entsprechenden Antrag sowie zur Unzulässigkeit dieses gesetzlich nicht vorgesehenen Rechtsbehelfs s BSG, Urteil vom 2.10.2008 - B 9 VH 1/07 R - juris RdNr 66 mwN - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen).

    Auch deren Verfahrensgrundrechte sind von den Gerichten zu wahren; die Feststellung einer Rechtsverletzung ohne Beteiligung der davon Betroffenen ist deshalb selbst dann ausgeschlossen, wenn davon auszugehen wäre, dass "die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK ... nach dem SGG nicht ausdrücklich untersagt ist" (so BSG, Urteil vom 2.10.2008 - B 9 VH 1/07 R - juris RdNr 69 - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen; in dem dort entschiedenen Fall war allerdings das für die Gerichte verantwortliche Land zugleich als Beklagter beteiligt).

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 27/07 B
    Dies betrifft sowohl die Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts als auch die Handhabung des Verfahrensrechts durch die Gerichte (BVerfGE 42, 64, 73; 80, 48, 51).
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 27/07 B
    19 Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung von § 193 Abs. 1 und 4 SGG in der bis zum 1.1.2002 geltenden und hier im Hinblick auf die Klageerhebung vor diesem Zeitpunkt noch anwendbaren Fassung (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff).
  • BSG, 28.12.2005 - B 2 U 52/05 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Auszug aus BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 27/07 B
    Mit einer Verfahrensrüge im Sinne von § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG kann aber nur eine willkürliche Handhabung verfahrensrechtlicher Bestimmungen auf dem Weg zu der Entscheidung ("error in procedendo") geltend gemacht werden (BSG, Beschluss vom 28.12.2005 - B 2 U 52/05 B - juris RdNr 3).
  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens

    Auszug aus BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 27/07 B
    Allein aus dieser Begründung ergibt sich jedoch nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit, dass das LSG entscheidungserhebliches tatsächliches Vorbringen des Klägers überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hätte (vgl BVerfGK 10, 41, 45 f mwN).
  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 28/07 R

    Bekanntgabe des Regelungsinhalts eines Bescheids an Drittbetroffenen zur Kenntnis

    Auszug aus BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 27/07 B
    13 b) Entsprechendes gilt, soweit der Kläger eine Verletzung seines rechtlichen Gehörs darin begründet sieht, dass das LSG im Rahmen seiner Ausführungen zum fehlenden Schadensinteresse - also zur Unzulässigkeit der Klage - ein fehlendes Verschulden des Beklagten insbesondere im Hinblick auf die sog "Kollegialitäts-Richtlinie" angenommen und damit die offensichtliche Aussichtslosigkeit einer eventuellen Schadensersatzklage begründet hat (zur Kollegialitäts-Richtlinie vgl BSG, Urteil vom 17.9.2008 - B 6 KA 28/07 R - juris RdNr 31 mwN, zur Veröffentlichung auch in BSGE und SozR 4 vorgesehen; s auch Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 131 RdNr 10g).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 308/06 B

    Zulassung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren wegen überlanger

    Auszug aus BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 27/07 B
    Darüber hinaus hat er nicht dargelegt, inwiefern das Urteil des LSG - also der Ausspruch über den von ihm ausschließlich zur Entscheidung gestellten Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Beschlusses des Beklagten - auf einer überlangen Verfahrensdauer vor dem SG beruhen kann (vgl BSG, Beschluss vom 6.2.2008 - B 6 KA 61/07 B - juris RdNr 7; Beschluss vom 19.2.2008 - B 13 R 391/07 B - juris RdNr 13; s auch BVerfG SozR 4-1500 § 160a Nr. 16 RdNr 8 sowie BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 18 RdNr 13 ff).
  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 2597/05

    Mangels Rechtswegerschöpfung und nicht hinreichender Substantiierung unzulässige

    Auszug aus BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 27/07 B
    Darüber hinaus hat er nicht dargelegt, inwiefern das Urteil des LSG - also der Ausspruch über den von ihm ausschließlich zur Entscheidung gestellten Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Beschlusses des Beklagten - auf einer überlangen Verfahrensdauer vor dem SG beruhen kann (vgl BSG, Beschluss vom 6.2.2008 - B 6 KA 61/07 B - juris RdNr 7; Beschluss vom 19.2.2008 - B 13 R 391/07 B - juris RdNr 13; s auch BVerfG SozR 4-1500 § 160a Nr. 16 RdNr 8 sowie BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 18 RdNr 13 ff).
  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 29/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verfassungsmäßigkeit der getrennten Verteilung der

  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 75/04 R

    Vertragsarzt

  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 61/07 B

    Wirksamkeit eines Rechtsbehelfs gegen eine überlange Verfahrensdauer im

  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 58/97 R

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Zulassung als Arzt ohne Gebietsbezeichnung

  • BSG, 19.02.2008 - B 13 R 391/07 B

    Zulassung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren wegen überlanger

  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 31/08 B

    Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung, Gebot der angemessenen Vergütung;

    Eine Verletzung dieses Rechts kann nur dann mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden, wenn der Verfahrensmangel das Urteil des LSG beeinflusst hat, dieses also auf dem Mangel beruhen könnte (stRspr des Senats, vgl Beschluss vom 6.2.2008 - B 6 KA 61/07 B - juris RdNr 8; zuletzt Beschluss vom 28.1.2009 - B 6 KA 27/07 B - RdNr 7; ebenso BSG, Beschluss vom 4.9.2007 - B 2 U 308/06 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 18 RdNr 13; Beschluss vom 19.2.2008 - B 13 R 391/07 B - juris RdNr 13; Beschluss vom 28.2.2008 - B 7 AL 109/07 B - juris; Beschluss vom 29.5.2008 - B 11a AL 111/07 B - juris RdNr 4).
  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 47/10 B
    Eine Verletzung des Rechts auf ein zügiges Verfahren kann nur dann mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden, wenn der Verfahrensmangel die Entscheidung des LSG beeinflusst hat, diese also auf dem Mangel beruhen könnte (stRspr des Senats, vgl Beschluss vom 6.2.2008 - B 6 KA 61/07 B - juris RdNr 8; zuletzt Beschlüsse vom 28.1.2009 - B 6 KA 27/07 B - juris RdNr 7, vom 11.3.2009 - B 6 KA 31/08 B - juris RdNr 47 und vom 20.10.2010 - B 6 KA 27/10 B).
  • BSG, 20.10.2010 - B 6 KA 26/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Geltendmachung des

    Eine Verletzung dieses Rechts kann nur dann mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden, wenn der Verfahrensmangel die Entscheidung des LSG beeinflusst hat, diese also auf dem Mangel beruhen könnte (stRspr des Senats, vgl Beschluss vom 6.2.2008 - B 6 KA 61/07 B - juris RdNr 8; zuletzt Beschlüsse vom 28.1.2009 - B 6 KA 27/07 B - juris RdNr 7 und vom 11.3.2009 - B 6 KA 31/08 B - juris RdNr 47 mwN).
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